Konventionen - Deklarationen zur Gewährung und Umsetzung von Frauenrechten
CEDAW 2009
Die UNO-Frauenrechtskonvention - Convention to Eliminate all Forms of Discrimination Against Women – wurde am 18. Dezember 1979 von der UNO- Generalversammlung verabschiedet und verpflichtet die 185 Vertragsstaaten zur unverzüglichen Ergreifung aller geeigneten Mittel zur Beseitigung der Diskriminierung von Frauen.
Trotz Vorbehalte und Reservierungen einiger Staaten zu einzelnen Paragraphen gilt CEDAW und das Fakultativprotokoll von 1999/2000 – welches Frauen die Individualbeschwerde ermöglicht sowie der UN eigene Untersuchungen – als wichtigster Meilenstein und Instrument zur rechtlichen Gleichstellung und gegen Diskriminierung.
Vom 19. Januar bis zum 6. Februar 2009 tagt das 43. CEDAW-Komitee in Genf und ist nun dem UN-Menschenrechtsrat zugeordnet(vorab UN-Division for the Advancement of Women)
CEDAW UN Information: http://www.un.org/womenwatch/daw/cedaw/states.htm
CEDAW Neue Seiten bei UN-OCHA : http://www2.ohchr.org/english/bodies/cedaw/
43. CEDAW Komitee: http://www2.ohchr.org/english/bodies/cedaw/cedaws43.htm
In Vorbereitung haben die Regierungen ihre Beratungen abgeschlossen und Berichte eingereicht. Die Bundesrepublik ist als Mitgliedsstaat verpflichtet, alle vier Jahre einen Bericht über ihre Maßnahmen und über die Fortschritte hinsichtlich der gleichstellungspolitischen Ziele der Konvention abzugeben. Im Juni 2007 hat die Bundesregierung ihren 6. Bericht, der Anfang Februar 2009 vor dem CEDAW-Ausschuss verhandelt wird, abgegeben (BT-Drucks. 16/5807).
6. Bericht der Bundesregierung: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/058/1605807.pdf
NRO verfassen hierzu traditionell Alternativberichte. In Allianz von 28 Frauenorganisationen in Deutschland, darunter der Deutsche Frauenrat, der Deutsche Juristinnenbund, der Bundesverband Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe, Deutscher Frauenring, KOK und die Initiative für einen geschlechtergerechten Haushalt in Berlin.
NRO-Alternativbericht: http://www.frauenrat.de/files/CEDAW_Alternativbericht2008_de.pdf
Weitere Informationen – Bewertungen – Analysen beim Deutschen Juristinnenbund http://www.djb.de und dem Deutschen Frauenrat http://www.frauenrat.de.
In den meisten Ländern der Welt ist CEDAW weiterhin der einzige Bezugsrahmen für Frauen um auf nationaler Ebene die rechtliche Gleichstellung einzufordern und auf eklatante Diskriminierung aufmerksam zu machen. Insofern kämpfen viele Frauenverbände in Transformations- und Entwicklungsländern für die Annahme des Fakultativprotokolls.
Internationale NRO-Netzwerke mit Schwerpunktarbeit zu CEDAW:
Karat Coalition Polen – Osteuropa, GUS, Balkan Zentralasien. http://www.karat.org
IWRAW International Women's Rights Action Watch Asia Pacific http://www.iwraw-ap.org/
Equality Now – London – New York – Nairobi http://www.equalitynow.org
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